EBA hebt Leitlinien auf
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Abschlussbericht vom 16. Dezember 2022 veröffentlicht, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Leitlinien zu den Covid-19-Melde- und Offenlegungsanforderungen (EBA/GL/2020/07) aufgehoben werden.
Der Verzicht auf weitere Meldungen wurde mit fehlender Verhältnismäßigkeit begründet.
Die letzte Meldung, in Form der erweiterten Melde-Templates der Financial-Reporting-Meldung war zum Stichtag 31. Dezember 2022 abzugeben.
Handlungsbedarf
Anpassung der Meldeprozesse
Veröffentlicht in Allgemein, Wirtschaftsprüfung